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Wird Familienbeitrag gezahlt, scheiden Jugendliche in dem Jahr aus dem Familienbeitrag aus, in dem sie 22 Jahre alt werden.  Auf Antrag und gegen Nachweis erheben wir für Schüler, Studenten und Auszubildende den Jugendbeitrag. 

Der Mitgliedsbeitrag wird per Banklastschrift eingezogen. Generell gilt die aktuell gültige Satzung. Die Datenschutzerklärung finden sie hier.

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